Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 132 (weggefallen)
Stand: 01.08.2019
Wird zitiert von 142
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Nach Gewicht
- SG Karlsruhe, 16.05.2018 – S 2 AL 715/18Zitiert von 1
- LSG NRW, 09.02.2012 – L 9 AL 12/11Arbeitsförderung - Arbeitslosengeld - Fiktive Bemessung - Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe - Keine Einordnung in Qualifikationsgruppe 1 ohne Hochschulabschluss - Unerheblichkeit langjähriger Berufserfahrung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- LSG Schleswig, 19.12.2018 – L 3 AL 193/18 B ERZitiert von 3
- SG Kassel, 03.06.2019 – S 3 AL 164/18
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 – L 13 AL 3434/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2025 – L 14 AL 72/23
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.06.2024 – B 5 R 13/23 R(Berechnung von Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung während des Bezugs von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermittlung eines fiktiven Arbeitsentgelts - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe 2 nach § 68 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 9 2018 - Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung - Erforderlichkeit eines staatlich anerkannten Abschlusses - REFA-Techniker - Fachschule - Berufsförderungswerk)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2024 – L 2 R 156/23Zitiert von 1
- LSG Hamburg, 23.11.2022 – L 2 AL 64/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 132 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.